Wurden Sie betrogen? Diese Schritt-für-Schritt-Anleitung zeigt Ihnen, wie Sie Betrug in Deutschland, Österreich und der Schweiz richtig melden – bei Polizei, BaFin, BKA und europäischen Behörden.
Wenn Sie feststellen, dass Sie betrogen wurden, sollten Sie sofort handeln. Je schneller Sie reagieren, desto größer ist die Chance auf Schadensminimierung.
Erstatten Sie Strafanzeige wegen Betrugs (§ 263 StGB) bei Ihrer lokalen Polizeidienststelle oder über die Online-Wache Ihres Bundeslandes. Sie erhalten eine Vorgangsnummer, die Sie für alle weiteren Schritte benötigen. Bringen Sie alle Beweise mit oder laden Sie sie als digitale Kopien hoch.
Bei Cyberbetrug, Online-Betrug oder internationalem Betrug können Sie zusätzlich beim BKA Hinweise einreichen. Das BKA koordiniert grenzüberschreitende Ermittlungen. Hinweise online unter: bka.de/Hinweisportal
Bei Betrug durch nicht regulierte Broker, Handelsplattformen oder Krypto-Investment-Angebote: Melden Sie den Anbieter der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) unter bafin.de. Die BaFin kann gegen unerlaubt tätige Finanzdienstleister vorgehen und Warnmeldungen herausgeben.
Die Verbraucherzentrale kann bei Vertragsstreitigkeiten helfen und schützt andere Verbraucher durch die Veröffentlichung von Warnungen. Besonders relevant bei Betrug durch Unternehmen, die in Deutschland tätig sind.
Bei grenzüberschreitendem Betrug – besonders bei Krypto-Betrug durch Täter im Ausland – können Sie auch bei Europol (europol.europa.eu/report-a-crime) oder Interpol Hinweise einreichen. Lokale Anzeige zuerst: Internationale Behörden benötigen eine nationale Fallnummer.
In Österreich erstatten Sie Anzeige bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle oder online über das Bundesministerium für Inneres. Bei Anlagebetrug informieren Sie die FMA (Finanzmarktaufsicht) unter fma.gv.at. Das Bundeskriminalamt Österreich (bundeskriminalamt.at) ist zuständig für Cyberkriminalität.
In der Schweiz erstatten Sie Anzeige bei der Kantonspolizei. Bei Finanz- und Anlagebetrug informieren Sie die FINMA (Eidgenössische Finanzmarktaufsicht) unter finma.ch. Cyberkriminalität können Sie dem Fedpol melden (fedpol.admin.ch). Die Melde- und Analysestelle Informationssicherung (MELANI/NCSC) ist zuständig für Cyberbetrug.
Nach einem Betrug werden Opfer häufig von sogenannten "Recovery-Diensten" kontaktiert, die gegen Vorauszahlung eine Rückgewinnung versprechen. Dies ist fast immer ein weiterer Betrug. Seriöse Ermittler verlangen keine Vorauszahlung ohne schriftlichen Vertrag und verifizierbare Zulassung.
Bei Betrug mit Kryptowährungen gibt es zusätzliche Schritte:
Mehr dazu: Krypto-Betrug in Deutschland – vollständiger Leitfaden
Unser Team hilft Betrugsopfern in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Erstberatung kostenlos und unverbindlich.
Ermittler kontaktieren